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Elternbeirat
Aufgaben des Elternbeirats
Der Landesschulbeirat wird zur Beratung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus in Bezug auf Bildung und Erziehung eingerichtet.
Er kann Vorschläge einbringen und Empfehlungen aussprechen. Beispiele sind grundlegende Maßnahmen im Bereich der Lehrpläne, Erlass von Schulordnungen, Rechtsverordnungen über das Verfahren bei Zulassungsbeschränkungen, Regelungen in Bezug auf Schülerzeitungen, Rechtsverordnungen über die Einrichtung von Elternvertretungen.
Die Mitglieder werden vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus berufen. Sie setzen sich aus Vertretern der Eltern, Lehrkräfte, Schüler und verschiedener Interessengruppen zusammen.